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Bedingungen des Stellvertretungsmodus (Version releve-8) — unverbindliche Übersetzung

Diese Seite gibt die deutsche Höflichkeitsübersetzung der Bedingungen wieder, welche eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter in der Anwendung akzeptiert; sie wird bei jeder Veröffentlichung aus ihrer Quelle neu erzeugt. Massgebend ist allein der französische Text, wie er in der Anwendung angezeigt und akzeptiert wird. Online-Version der Anwendung: v1.5.1 (veröffentlicht am 11.10.2026).

Unverbindliche Übersetzung — massgebend ist allein der französische Text. Die Bedingungen des Stellvertretungsmodus werden auf Französisch akzeptiert (Version releve-8); diese Übersetzung dient nur dem Verständnis. Bei Abweichungen geht der französische Text vor.

Übersetzt ist die Fassung der Schweizer Edition (« Conditions d'utilisation du mode relève », Version releve-8). Gesetze werden mit den Abkürzungen der deutschen Fassung des Bundesrechts zitiert: StGB (frz. CP), KLV (OPAS). « OPAS 7 » bleibt der Name des Formulars. Der französische Text duzt die Stellvertretung; diese Übersetzung verwendet, wie die deutsche Anwendung, « Sie ».

Nutzungsbedingungen des Stellvertretungsmodus (Version releve-8)

Vor der Annahme — was Sie verpflichtet. Sie akzeptieren diese Bedingungen mit einer einzigen Handlung, die mit Zeitstempel versehen und ihrer Version zugeordnet wird; es gibt nichts anzukreuzen. Die fett gedruckten Stellen verpflichten Sie am stärksten:

- Sie wahren das Berufsgeheimnis und sehen nur ein, was Ihre Pflege erfordert; - was Sie schreiben, trägt Ihren Namen und Ihre Signatur: Es ist Ihre Dokumentation, unter Ihrer Verantwortung; - Sie ändern nicht, was eine Kollegin geschrieben hat; - Sie geben nichts ausserhalb des Mandats weiter und machen keine Kopie ausserhalb von Carnet; - Ihr Link, Ihr Passwort und Ihr Schlüssel gehören Ihnen allein; Sie melden einen Verlust oder einen Diebstahl unverzüglich; - wenn der Zugang endet, behalten Sie Ihre Übersicht und löschen diesen Bereich; - Sie erklären, zur Berufsausübung berechtigt zu sein (letzter Punkt).

Dieser Kasten fasst zusammen; massgebend ist der nachstehende Text.

  • Dieser Zugang beruht auf der Einwilligung der Patientinnen und Patienten in die Weitergabe ihres Dossiers an die Pflegenden, die bei ihnen tätig sind (Art. 321 Ziff. 2 StGB): Die vertretene Pflegefachperson holt sie ein und hält sie fest; der Widerspruch einer Patientin oder eines Patienten wird ihr angezeigt und bleibt in deren Dossier eingetragen, und sie entscheidet, unter ihrer Verantwortung, welche Dossiers sie Ihnen anvertraut.
  • Die erhaltenen Dossiers bleiben unter dem Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB): Sie haben Zugang zum Dossier der Ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten — zum Dossier selbst, so wie die vertretene Pflegefachperson es führt — für deren Pflege, und Sie sehen darin nur ein, was Ihre Pflege erfordert, solange der Zugang offen ist, den sie Ihnen gewährt hat. Sie können Tage oder Zeiträume vereinbaren — das ist die Organisation der Tour —, und sie kann den Zugang jederzeit erweitern, begrenzen oder widerrufen: Der Zugang gilt bis zu seinem Abschluss oder seinem Widerruf, unabhängig von seiner Dauer.
  • Die vertretene Pflegefachperson kann Ihren Zugang entziehen, ohne das Mandat abzuschliessen, oder das ganze Mandat abschliessen. Wird nur Ihr Zugang entzogen, lassen sich die Dossiers hier nicht mehr lesen, und was Sie ohne Netz geschrieben haben, wird noch während vierundzwanzig Stunden übermittelt. Ist das Mandat abgeschlossen, wird nichts mehr übermittelt: Sie können bis zu Ihrer Bereinigung noch einsehen, aber nichts kommt hinzu. In beiden Fällen behalten Sie Ihre Übersicht « Meine Leistungen » auf Ihrem Gerät — das ist Ihre berufliche Dokumentation, und Sie stehen dafür ein —, und was nicht übermittelt wurde, wird direkt übergeben. Sie verpflichten sich, diesen Bereich von Ihrem Gerät zu löschen, sobald Sie Ihre Übersicht in den Händen haben (Ihre Leistungen bleiben bei der vertretenen Pflegefachperson dokumentiert, unter Ihrem Namen).
  • Jede hier dokumentierte Pflegeleistung trägt Ihren Namen und wird mit einem Schlüssel signiert, der auf Ihrem Gerät bleibt: Was Sie schreiben, ist Ihnen zurechenbar, und niemand — nicht einmal die vertretene Pflegefachperson — kann unter Ihrem Namen schreiben. Es ist Ihre berufliche Dokumentation, unter Ihrer Verantwortung, einschliesslich der Wahl des Zeitpunkts, zu dem Sie dokumentieren.
  • Sie führen das Dossier der anvertrauten Patientinnen und Patienten so, wie die vertretene Pflegefachperson es führt: Beobachtungen, Fokuseinträge, Messungen und Schwellen, verabreichte oder verweigerte Medikamente, Wunden und Stomata (einschliesslich Protokolle und Abschluss), Behandlungen, erneute Bedarfsermittlungen, Termine und Pflegeplanung, im Patientenordner hinterlegte Dokumente, Assessmentinstrumente — und Sie können berichtigen, was Sie selbst geschrieben haben, wobei das Original erhalten bleibt. Was eine Kollegin geschrieben hat, bleibt ihres: Sie ändern es nicht — wenn Sie einen Fehler sehen, sagen Sie es ihr, oder fügen Sie Ihre eigene Notiz hinzu. Zwei Dinge sind Ihnen verschlossen. Die Bedarfsmeldung an den Krankenversicherer (OPAS 7), die bei der vertretenen Pflegefachperson bleibt: Sie sehen sie ein und können sie drucken, Sie ändern sie nicht. Und das Aufnahmeblatt der Patientin bzw. des Patienten (Identität, Versicherung, Wohnsitz, Allergien, Willensäusserungen, Eintrittsanamnese, soziale Massnahmen), das Sie einsehen, ohne es zu ändern: Was Sie am Bett feststellen, notieren Sie im Dossier, unter Ihrem Namen.
  • Sie eröffnen kein neues Dossier und archivieren keines: Die Patientinnen und Patienten sind jene der vertretenen Pflegefachperson, und ihr Name kann Sie nur über den versiegelten Link erreichen, den sie Ihnen sendet. Sie entfernen weder ein Dokument aus dem Patientenordner noch einen Eintrag aus dem Verzeichnis — sie können für Patientinnen und Patienten dienen, die Sie nicht betreuen.
  • Ihr Link, Ihr Passwort und Ihr Signaturschlüssel gehören Ihnen allein: Geben Sie sie nicht weiter, lassen Sie das Gerät nicht entsperrt. Das Dossier hingegen ist gemeinsam: Hat die vertretene Pflegefachperson weitere Kolleginnen für dieses Mandat beigezogen, sehen diese, was Sie schreiben, und Sie sehen, was sie schreiben — und jede Zeile trägt den Namen derjenigen, die sie geschrieben hat. Melden Sie der vertretenen Pflegefachperson unverzüglich jeden Verlust, Diebstahl oder unbefugten Zugriff auf das Gerät.
  • Sie geben diese Dossiers niemandem ausserhalb dieses Mandats weiter — auch nicht einer anderen Fachperson — ohne das Einverständnis der vertretenen Pflegefachperson, ausser bei gesetzlicher Pflicht oder in einem lebensbedrohlichen Notfall. Die Kolleginnen, welche die vertretene Pflegefachperson selbst für dieses Mandat beigezogen hat, sind keine Dritten: Sie haben denselben Zugang wie Sie. Sie machen keine Kopie davon ausserhalb von Carnet.
  • Die Information der Patientinnen und Patienten über Ihren Einsatz ist Sache der vertretenen Pflegefachperson, die für deren Dossier verantwortlich bleibt.
  • Ihre Erklärung. Mit der Annahme dieser Bedingungen erklären Sie: « Ich bin berechtigt, als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann tätig zu sein (geltende kantonale oder gleichwertige Berufsausübungsbewilligung). » Diese Erklärung wird zusammen mit Ihrer Annahme, unter derselben Version, mit Zeitstempel versehen.